Donnerstag, 23. Oktober 2014

Amt.lich behindert

Ja, das isses jetzt- unser kleinstes Küken.

Heute war der Feststellungsbescheid zum Schwerbehindertenausweis im Briefkasten. Wenn man ihn genauer durchliest, erinnert dieser Bescheid an einen schlechten Witz. Ich musste auch kurz lachen.

Das Down Syndrom bescheinigt Vito eine halbe Behinderung- 50 %.

Hm!

Weiterhin wird ihm das Merkzeichen H zuerkannt. H= hilflos.

Dieses wunderbare hilflose Geschöpf braucht aber in seiner Hilflosigkeit keine Begleitung- deshalb wird ihm das Merkzeichen B verwehrt.

Da ich nicht näher begründet habe, warum ich den SBA ab Geburt rückwirkend haben möchte, gilt dieser nun erst ab Antragstellung. Bin etwas verwundert, jetzt gibt es das Ds -Dingsbums wohl erst seit Juni bei Vito!

Wenn man bedenkt, dass man solche Schätzchen bis zum Einsetzen der Wehentätigkeit kurz vor der Geburt abtreiben kann, weil sie ja so schwer behindert und somit eine schwere psychische Belastung für die Familie.

Und wenn das Kind auf die bunte Welt kommen darf- dafür entscheiden sich ca.5 % der Eltern, die die Diagnose Down Syndrom bekommen, der Rest von 95 % lässt sich dieses ungeborene kranke Etwas wegmachen, dann...

...ja dann ist das Kindlein nur noch halb so schlimm behindert, aber auch nicht gleich.

Ungleich ist auch noch, dass dies in Deutschland's Bundesländern auch noch unterschiedlich beurkundet wird. Das erzkonservative Bayern ist da sehr großzügig. Und wir erzgebirgischen Sachsen haben eben die Aaaaaa. Karte

Mutter Gans wird kämpfen- das ist ihr gutes Recht. Zum Glück ist Vito Anwalt's Liebling....die arme! :-)

Zum Vergleich

Der autistische Bruder sieht kerngesund aus und hat einen Grad der Behinderung von 80% und die Merkzeichen G,B, H

...und Vito, dem der Stern von der Stirn glänzt-gern dürft ihr das in meinem Blog "Mercedes mit Sonderausstattung" nachlesen......naja

Manchmal frage ich mich, warum so viele Steine. Eines Tages wird dr Kleene Steine werfen können. Vielleicht sind ja dann die richtigen Köppe dabei.
Und dann sag ich " Tut mir leid, mein Kind ist nur hilflos, er braucht mich nicht als Begleitung und nein, wir haben keine Versicherung, die für ihren Schaden aufkommt, weil dieses behinderte Kind auch keine Versicherung wollte-

aber wir!

Was für ein Glück.

"

3 Kommentare:

  1. Ja so ist das..aber auch bei uns in B-W....Widerspruch zwecklos..gut geschrieben ;-) und leider echt traurig dass es keine einheitlichen Regelungen gibt, nicht mal von Landkreis zu Landkreis...

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  2. Immer diese blöden, unnützen, kräftezehrenden Kämpfe... beim Ausweis hatten wir ihn grade mal nicht, aber sonst ständig...
    Liebe Grüße und eine Portion Kraft für den Kampf
    Christine & Joshua

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  3. Ich habe 3,5 Jahre (2011-2015) in 2 Instanzen um den SBA Ausweis gekämpft um habe von dem Landessozialgericht Haushoch gewonnen.

    Bei dieser Klage habe uns über 22000 Menschen unterstützt. www.change.org/laura21

    Ich habe in meinem Blog div. Schreiben u.a. von Behindertenbeauftragten und Behörden, Online gestellt warum DS seit 1994 so schlecht bewertet wird. Auch gibt es 2 Urteile.

    http://www.laura21.de/news/category/behoerdenwahnsinn/

    Nicht alles was ich mache ich schlecht, ich habe mit dieser Klage anderen Eltern mut gemacht auch zu Klagen.

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